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Schulpolitische Themen des Geschäftsjahres 11/12
Spannend gestalteten sich im Schuljahr 2011/2012
die bildungspolitischen Entwicklungen in Baden-
Württemberg. Die Katholischen Freien Schulen
reagierten auf ihre Weise auf die wachsende
Heterogenität, die beispielsweise durch den
Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung
entstanden war, und entwickelten hierfür neue
pädagogische Konzepte. So wurden bspw. an drei
Standorten (Reutlingen, Bad Waldsee, Rottenburg)
neue Realschulzüge beantragt und genehmigt.
Neue Formen der vertieften Kooperation zwischen
Haupt-und Realschulen wurden erarbeitet
und sollen ab dem Schuljahr 2012/2013 realisiert
werden.
Eine besondere Anfrage stellte in diesem Zu-
sammenhang auch die im Land stark geförderte
Entwicklung von Gemeinschaftsschulen dar. Die
hinter der Einführung der Gemeinschaftsschule
stehende Idee des gemeinsamen Unterrichtens
unterschiedlich begabter Schülerinnen und Schüler
wird von Seiten der Stiftung grundsätzlich durch-
aus positiv gesehen. Bestehende kooperative und
integrative Ansätze sowie entsprechende pädago-
gisch-didaktische Modelle sollen weiterentwickelt
werden, um zieldifferentes Lehren und Lernen zu
fördern. Dieses Vorgehen orientiert sich am aktu-
ell von Lehrkräften Leistbaren und hält gleichzeitig
die Möglichkeit offen, bei einer entsprechenden
nachhaltigen Entwicklung der Schullandschaft eine
Gemeinschaftsschule mit drei Leistungsniveaus
anbieten zu können.
Auch das Modellprojekt „Abitur im eigenen Takt“
gehört in diese Reihe pädagogisch innovativer
Projekte, die an den Schulen entwickelt wurden.
Auch in diesem Schuljahr war es ein zentrales
pädagogisches Anliegen, „klassische“ Halbtags-
schule zu einem Lern- und Lebensraum für junge
Menschen weiterzuentwickeln. Lernen und Ent-
spannen, kognitive und ästhetische Entwicklung
gehören an der Schule ebenso zusammen wie die
menschliche und religiöse Reifung.
Finanzierung der Schulen in privater Trägerschaft
Die Katholischen Freien Schulen in der Diözese
werden zu einem Großteil über die so genannte
„Kopfsatzregelung“ finanziert. Dies bedeutet,
dass differenziert nach Schulart pro Schüler ein
bestimmter Betrag vom Land an die Schulträger
bezahlt wird. Der Kostendeckungsgrad, der durch
diese Kopfsätze erreicht wird, errechnet sich nach
dem so genannten „Bruttokostenmodell“: Dabei
werden die Kopfsätze den Kosten eines Schü-
lers einer staatlichen Schule der entsprechenden
Schulart gegenübergestellt.
Im vergangenen Schuljahr liefen Verhandlungen,
den auch in der Koalitionsvereinbarung der Lan-
desregierung festgeschriebenen Deckungsgrad
von 80% durch eine schrittweise Anhebung der
Kopfsätze in den nächsten Jahren zu erreichen. Al-
lerdings steht dieser Entwicklung die Absicht der
Regierungsfraktionen gegenüber, die dadurch ent-
stehenden Kosten durch die Einführung einer Ver-
sorgungspauschale für beurlaubte Landesbeamte
zu einem Teil zu kompensieren. Da eine solche
Regelung die Schulen in kirchlicher Trägerschaft
in besonderem Maße treffen würde, beteiligte
sich der Stiftungsvorstand an den Verhandlungen
auf allen politischen und kirchlichen Ebenen und
initiierte zahlreiche Initiativen, die staatliche Refi-
nanzierung auf eine gerechte und angemessene
Grundlage zu stellen.
Als besonders problematisch im Kontext der Fi-
nanzierung erwiesen sich auch in diesem Schul-
jahr erneut die beständig wachsenden Aktivitäten
im Bereich der Tagesheime und Mensen sowie
zusätzliche personelle Angebote wie beispielswei-
Schulpolitische Themen des
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