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Die Stiftung –
Organe und Gremien
Die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese
Rottenburg-Stuttgart ist eine kirchliche Stiftung des
öffentlichen Rechts. Als kirchliche Stiftung steht sie
unter dem Schutz und der Aufsicht des Diözesanbi-
schofs. Die kirchliche Aufsicht wird wahrgenommen
durch die Hauptabteilung „Gesellschaften und Stif-
tungen“ des Bischöflichen Ordinariats.
Stiftungsrat
Die Stiftung hat als eigenes Aufsichtsgremium gemäß
ihrer Satzung einen Stiftungsrat, der sich regelmäßig
trifft, um über die richtungsweisenden Fragen der Stif-
tung zu beraten und zu beschließen. Vorsitzende des
Stiftungsrates ist Frau Elisabeth Jeggle, MdEP. Innerhalb
des Stiftungsrates gibt es zwei beratende Arbeits-
kreise. Den AK Pädagogik unter der Leitung von Frau
Prof Dr. Marieluise Kliegel und den AK Finanzen unter
der Leitung des Stellv. Stiftungsratsvorsitzenden, Herrn
Oliver Karpf. Für die Ausführung der Beschlüsse und
somit die Geschäftsführung der Stiftung sind die haupt-
amtlichen Vorstände Harald Häupler und Dr. Joachim
Schmidt verantwortlich.
Stiftungsschulamt
Die Geschäftsstelle der Stiftung ist das Bischöfliche
Stiftungsschulamt. Es ist unterteilt in die Bereiche
„Vorstand“, „Pädagogik“ und „Verwaltung“. Dem
Bischöflichen Stiftungsschulamt ist die bischöfliche
Aufsicht über die Katholischen Schulen übertragen.
Über den Schulaufsichtsrat, in dem die Schulreferentin
der Diözese den Vorsitz hat, wird die Verbindung zur
Diözesanleitung gehalten.
Die Träger der Katholischen Schulen, die unter dem
Dach der Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese
Rottenburg-Stuttgart versammelt sind, sind in fünf Bei-
räten, deren Vorsitzende Mitglieder des Stiftungsrates
sind, zusammengeschlossen:
• Stiftungsschulbeirat
• Freies Katholisches Schulwerk der
Diözese Rottenburg-Stuttgart
• Ordensbeirat
• Fachschulbeirat
• Sonderschulbeirat
Stiftungsschulbeirat
Der Stiftungsschulbeirat setzt sich aus den Vorstän-
den und Vertretern der örtlichen Schulstiftungen
zusammen. Als Trägergremium dient er der Interes-
sensvertretung der Stiftungsschulen. Die Vorsitzende
des Stiftungsschulbeirates ist Frau Dr. Regine Hub, die
gleichzeitig Mitglied des Stiftungsrates ist.
Landesschulwerk
Am 8. Februar 1967 wurden durch die Änderung des
Artikels 15 der Landesverfassung die öffentlichen kon-
fessionellen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen)
durch die christliche Gemeinschaftsschule abgelöst.
Besonders im südlichen Württemberg bildeten sich
Elternvereinigungen, die sich dieser Entwicklung ve-
hement widersetzten. Um den Konflikt zu entschärfen,
schuf der Gesetzgeber im neuen Artikel 15 der Landes-
verfassung für den Bereich Südwürttemberg-Hohen-
zollern die Möglichkeit zur Bildung staatlich geförder-
ter Privatschulen. Daraufhin entstanden an acht Orten
Elternvereine, örtliche Schulwerke, die als juristische
Person Schulträger dieser sogenannten Schulwerks-
schulen werden konnten. Im Landesschulwerk ver-
sammeln sich die Vorstände der örtlichen Träger der
Schulwerksschulen. Herr Dieter Broghammer vertritt
als Vorsitzender des Gremiums die Interessen der
Schulwerksschulen im Stiftungsrat.
Ordensbeirat
Die Ordensschulen können auf eine große, zum Teil
über 100-jährige Tradition zurückblicken. Bis zum
Jahre 1967 gab es in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
im Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens nur
Katholische Freie Schulen in Trägerschaft von Ordens-
gemeinschaften. Vor allem durch den Rückgang der
Ordensberufe mussten in der darauf folgenden Zeit